Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der rechtliche Rahmen für Projekte mit RakenAI.
Diese AGB regeln die allgemeinen Rahmenbedingungen für Leistungen von RakenAI. Massgeblich bleiben zusätzlich individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen, Statements of Work oder Einzelverträge.
Leistungen
Audit, KI-Entwicklung, Automatisierung, Integration, Betrieb und technische Beratung.
Projektlogik
Angebot, Leistungsumfang, Mitwirkung, Abnahme und Änderungen richten sich primär nach der konkreten Beauftragung.
Rechtsraum
Es gilt Schweizer Recht, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften.
Vertragspartei
- Unternehmen
Raken AG (Marke RakenAI)
- Sitz
Bahnhofstrasse 3, 5070 Frick, Aargau, Schweiz
- E-Mailinfo@rakenai.com
- Telefon+41 76 569 42 84
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Leistungen von RakenAI gegenüber Kundinnen und Kunden, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich oder in Textform vereinbart wird.
Soweit individuelle Angebote, Projektbeschreibungen, Statements of Work, Auftragsbestätigungen oder Einzelverträge von diesen AGB abweichen, gehen die individuellen Vereinbarungen vor.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote von RakenAI sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher oder in Textform erklärter Annahme, mit Auftragsbestätigung oder spätestens mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
Massgeblich für Inhalt und Umfang der Leistungen sind die jeweils vereinbarten Unterlagen, insbesondere Angebot, Leistungsbeschreibung, Audit-Umfang, Projektplan oder Einzelvertrag.
3. Leistungen von RakenAI
RakenAI erbringt je nach Auftrag insbesondere Leistungen in den Bereichen Audit, Markt- und Sichtbarkeitsanalyse, KI-Entwicklung, Automatisierung, Integration, technische Beratung, Prototyping, Implementierung, Betrieb und angrenzende Supportleistungen.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet RakenAI ein fachgerechtes Tätigwerden, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, regulatorischen, medizinischen, ranking-bezogenen oder sonstigen Erfolg.
Audit-, Analyse- und Strategieergebnisse dienen als Arbeits- und Entscheidungsgrundlage. Sie stellen keine Rechts-, Steuer-, Medizin- oder Finanzberatung dar.
4. Mitwirkungspflichten der Kundschaft
Die Kundschaft stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Zugriffe, Testumgebungen, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungseinschränkungen, die auf fehlender, verspäteter oder unzutreffender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten von RakenAI und können zu Terminverschiebungen und Mehrkosten führen.
5. Vergütung, Auslagen und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot, Vertrag oder Produktmodell vereinbarten Preise. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich Preisangaben exklusive allfälliger Steuern und exklusive Drittkosten.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. RakenAI kann bei länger laufenden Projekten Teilrechnungen, Vorauszahlungen oder abrechnungsrelevante Meilensteine vereinbaren.
Notwendige Auslagen, Drittanbietergebühren, Lizenzkosten, API-Kosten, Hosting- oder Infrastrukturauslagen sind von der Kundschaft zu tragen, soweit dies vereinbart oder aus dem Auftrag ersichtlich ist.
6. Termine, Abnahme und Änderungen
Angaben zu Terminen, Lieferdaten und Umsetzungsphasen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, Richtwerte. Voraussetzung für die Einhaltung von Terminen ist insbesondere die rechtzeitige Mitwirkung der Kundschaft.
Soweit für Projektteile eine Abnahme vorgesehen ist, hat die Kundschaft erkannte wesentliche Mängel innert angemessener Frist zu melden. Unterbleibt eine fristgerechte Rückmeldung oder wird die Leistung produktiv genutzt, kann dies als Abnahme gelten, soweit rechtlich zulässig.
Änderungen des Leistungsumfangs, Zusatzwünsche oder neue Schnittstellen werden gesondert bewertet und können Einfluss auf Vergütung, Aufwand und Termine haben.
7. Rechte an Arbeitsergebnissen
Soweit nicht anders vereinbart, erhält die Kundschaft an spezifisch für sie erstellten Arbeitsergebnissen die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung.
Vorbestehende Rechte, allgemeines Know-how, Bibliotheken, Frameworks, Templates, Konzepte, Tools, wiederverwendbare Komponenten und interne Arbeitsmittel verbleiben bei RakenAI oder den jeweiligen Rechteinhabern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln nicht offenkundige kaufmännische, technische und organisatorische Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich.
Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Personendaten bearbeitet werden, beachten die Parteien das anwendbare Datenschutzrecht und treffen die für ihre jeweilige Rolle erforderlichen organisatorischen und vertraglichen Vorkehrungen.
9. Gewährleistung und Haftung
RakenAI haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Produktionsausfälle sowie für Ergebnisse, die von Drittanbietern, Plattformen, Suchmaschinen, Modellen, API-Anbietern oder kundenseitigen Systemen abhängen.
Die Kundschaft bleibt für rechtliche, regulatorische, medizinische, steuerliche und operative Freigaben in ihrem eigenen Verantwortungsbereich selbst verantwortlich.
10. Laufzeit, Kündigung und Schlussbestimmungen
Einzelaufträge enden mit vollständiger Erfüllung. Laufende Leistungen, Retainer, Betriebs- oder Supportmodelle laufen für die vereinbarte Dauer und können nach Massgabe der vertraglich vereinbarten Fristen beendet werden.
Es gilt schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Soweit zulässig ist Gerichtsstand der Sitz von RakenAI.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.