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Rechtliches · AGB

Allgemeine Geschaeftsbedingungen

Stand: 20. April 2026

Uebersicht

Der rechtliche Rahmen fuer Projekte mit RakenAI.

Diese AGB regeln die allgemeinen Rahmenbedingungen fuer Leistungen von RakenAI. Massgeblich bleiben zusaetzlich individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen, Statements of Work oder Einzelvertraege.

Leistungen

Audit, KI-Entwicklung, Automatisierung, Integration, Betrieb und technische Beratung.

Projektlogik

Angebot, Leistungsumfang, Mitwirkung, Abnahme und Aenderungen richten sich primaer nach der konkreten Beauftragung.

Rechtsraum

Es gilt Schweizer Recht, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften.

Kontakt

Vertragspartei

Unternehmen

RakenAI

Sitz

Frick, Aargau, Schweiz

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten fuer saemtliche gegenwaertigen und kuenftigen Leistungen von RakenAI gegenueber Kundinnen und Kunden, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich oder in Textform vereinbart wird.

Soweit individuelle Angebote, Projektbeschreibungen, Statements of Work, Auftragsbestaetigungen oder Einzelvertraege von diesen AGB abweichen, gehen die individuellen Vereinbarungen vor.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote von RakenAI sind freibleibend, sofern sie nicht ausdruecklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher oder in Textform erklaerter Annahme, mit Auftragsbestaetigung oder spaetestens mit Beginn der Leistungserbringung zustande.

Massgeblich fuer Inhalt und Umfang der Leistungen sind die jeweils vereinbarten Unterlagen, insbesondere Angebot, Leistungsbeschreibung, Audit-Umfang, Projektplan oder Einzelvertrag.

3. Leistungen von RakenAI

RakenAI erbringt je nach Auftrag insbesondere Leistungen in den Bereichen Audit, Markt- und Sichtbarkeitsanalyse, KI-Entwicklung, Automatisierung, Integration, technische Beratung, Prototyping, Implementierung, Betrieb und angrenzende Supportleistungen.

Soweit nicht ausdruecklich anders vereinbart, schuldet RakenAI ein fachgerechtes Taetigwerden, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, regulatorischen, medizinischen, ranking-bezogenen oder sonstigen Erfolg.

Audit-, Analyse- und Strategieergebnisse dienen als Arbeits- und Entscheidungsgrundlage. Sie stellen keine Rechts-, Steuer-, Medizin- oder Finanzberatung dar.

4. Mitwirkungspflichten der Kundschaft

Die Kundschaft stellt alle fuer die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Zugriffe, Testumgebungen, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfuegung.

Verzoegerungen, Mehraufwand oder Leistungseinschraenkungen, die auf fehlender, verspaeteter oder unzutreffender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten von RakenAI und koennen zu Terminverschiebungen und Mehrkosten fuehren.

5. Verguetung, Auslagen und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot, Vertrag oder Produktmodell vereinbarten Preise. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich Preisangaben exklusive allfaelliger Steuern und exklusive Drittkosten.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. RakenAI kann bei laenger laufenden Projekten Teilrechnungen, Vorauszahlungen oder abrechnungsrelevante Meilensteine vereinbaren.

Notwendige Auslagen, Drittanbietergebuehren, Lizenzkosten, API-Kosten, Hosting- oder Infrastrukturauslagen sind von der Kundschaft zu tragen, soweit dies vereinbart oder aus dem Auftrag ersichtlich ist.

6. Termine, Abnahme und Aenderungen

Angaben zu Terminen, Lieferdaten und Umsetzungsphasen sind, soweit nicht ausdruecklich als verbindlich vereinbart, Richtwerte. Voraussetzung fuer die Einhaltung von Terminen ist insbesondere die rechtzeitige Mitwirkung der Kundschaft.

Soweit fuer Projektteile eine Abnahme vorgesehen ist, hat die Kundschaft erkannte wesentliche Maengel innert angemessener Frist zu melden. Unterbleibt eine fristgerechte Rueckmeldung oder wird die Leistung produktiv genutzt, kann dies als Abnahme gelten, soweit rechtlich zulaessig.

Aenderungen des Leistungsumfangs, Zusatzwuensche oder neue Schnittstellen werden gesondert bewertet und koennen Einfluss auf Verguetung, Aufwand und Termine haben.

7. Rechte an Arbeitsergebnissen

Soweit nicht anders vereinbart, erhaelt die Kundschaft an spezifisch fuer sie erstellten Arbeitsergebnissen die fuer den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte erst nach vollstaendiger Bezahlung.

Vorbestehende Rechte, allgemeines Know-how, Bibliotheken, Frameworks, Templates, Konzepte, Tools, wiederverwendbare Komponenten und interne Arbeitsmittel verbleiben bei RakenAI oder den jeweiligen Rechteinhabern, sofern nicht ausdruecklich etwas anderes vereinbart wird.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln nicht offenkundige kaufmaennische, technische und organisatorische Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich.

Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Personendaten bearbeitet werden, beachten die Parteien das anwendbare Datenschutzrecht und treffen die fuer ihre jeweilige Rolle erforderlichen organisatorischen und vertraglichen Vorkehrungen.

9. Gewaehrleistung und Haftung

RakenAI haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit. Bei leichter Fahrlaessigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulaessig, auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulaessig, die Haftung fuer indirekte Schaeden, Folgeschaeden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Produktionsausfaelle sowie fuer Ergebnisse, die von Drittanbietern, Plattformen, Suchmaschinen, Modellen, API-Anbietern oder kundenseitigen Systemen abhaengen.

Die Kundschaft bleibt fuer rechtliche, regulatorische, medizinische, steuerliche und operative Freigaben in ihrem eigenen Verantwortungsbereich selbst verantwortlich.

10. Laufzeit, Kuendigung und Schlussbestimmungen

Einzelauftraege enden mit vollstaendiger Erfuellung. Laufende Leistungen, Retainer, Betriebs- oder Supportmodelle laufen fuer die vereinbarte Dauer und koennen nach Massgabe der vertraglich vereinbarten Fristen beendet werden.

Es gilt schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstaende bleiben vorbehalten. Soweit zulaessig ist Gerichtsstand der Sitz von RakenAI.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt.